Vermögensverwaltungsrat
Der Vemögensverwaltungsrat wird durch den Pfarrgemeinderat und die Pfarrleitung eingesetzt. Die Mitglieder können Pfarrgemeinderäte sein, müssen dies aber nicht.
Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates sind:
- Verwaltung des kirchlichen Vermögens, aller Gebäude und Liegenschaften
- Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen von LaiendienstnehmerInnen, vorbehaltlich diözesaner Genehmigung
- Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses sowie deren Weiterleitung an die Erzbischöfliche Finanzkammer
- Antragstellung und Durchführung in allen Bauangelegenheiten