Vermögensverwaltungsrat
Der Vemögensverwaltungsrat wird durch den Pfarrgemeinderat und die Pfarrleitung eingesetzt. Die Mitglieder können Pfarrgemeinderäte sein, müssen dies aber nicht.
Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates sind:
- Verwaltung des kirchlichen Vermögens, aller Gebäude und Liegenschaften
- Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen von LaiendienstnehmerInnen, vorbehaltlich diözesaner Genehmigung
- Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses sowie deren Weiterleitung an die Erzbischöfliche Finanzkammer
- Antragstellung und Durchführung in allen Bauangelegenheiten
CERNE, Martin
FORSTREITER, Paul
HUBER, Thomas
Stv. Vorsitzender VVR
LAPINSKI, Petra
LIMA-DUARTE, Hudson
Vorsitzender PGR und VVR
LUTTENBERGER, Johannes
SOBOTKA-FRANK, Adelheid
Schriftführerin VVR