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Unsere Pfarre soll ein sicherer Ort für alle bleiben, deshalb achten wir auf die Verhaltensregeln für den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Menschen jeden Alters.

  1. Körperliche Berührungen beim Begrüßen, Ermuntern, Trösten (bei Verletzung, Traurigkeit oder Heimweh) oder Anbieten von Geborgenheit dürfen sich nicht an den eigenen Bedürfnissen orientieren und müssen der Altersstufe der Kinder und Jugendlichen bzw. den kognitiven Fähigkeiten der Person angemessen sein.

  2. Einzelgespräche sind in den offiziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder in einem von außen leicht beobachtbaren Raum durchzuführen. Sie dürfen nicht dazu dienen, um sich Kindern, Jugendlichen oder anderen Personen auf unangemessene Weise zu nähern und in der Folge eigene körperliche Bedürfnisse zu befriedigen.
  3. In Schlaf- oder Sanitärräumen und dergleichen ist der Aufenthalt allein mit einem Kind oder Jugendlichen zu unterlassen, außer die Betreuungstätigkeit erfordert dies (trauriges/r, krankes/r, verletztes/r Kind oder Jugendliche/r oder pflegerische Tätigkeiten bei pflegebedürftigen Personen). Diese besonderen Situationen sind im Betreuer/innen-Team zu besprechen und nach Möglichkeit vorher auch mit den Eltern oder Betreuungsperson grundsätzlich zu klären.

  4. Das Beobachten oder Fotografieren von Kindern und Jugendlichen oder anderen Personen beim An- oder Auskleiden bzw. in unbekleidetem Zustand (z.B. in Sanitärräumen o.Ä.) ist zu unterlassen (Kindern beim Ausziehen der Gummistiefel, Anziehen der Jacke und dgl. zu helfen ist natürlich erwünscht).

  5. Die Aufrechterhaltung der notwendigen Disziplin bei Gruppenveranstaltungen darf nur durch pädagogisch sinnvolle und zulässige Weise erfolgen. Jede Art körperlicher Bestrafung oder Disziplinierung ist verboten!

  6. Wenn eine persönliche oder/und körperliche Anziehung durch Kinder oder Jugendliche wahrgenommen wird, sind die Grenzen der Betreuungsaufgabe einzuhalten. Darüber hinaus ist so rasch wie möglich für die weitere Betreuung des/der Minderjährigen durch eine andere geeignete Person zu sorgen. Die Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung, erforderlichenfalls auch therapeutischer Hilfe, wird empfohlen.

  7. Eine exklusive freundschaftliche Beziehung mit einzelnen Kindern oder Jugendlichen ist zu vermeiden.

  8. Finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche, die in keinem Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe stehen, sind zu unterlassen.

  9. Bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen und schriftlichem Material ist darauf zu achten, dass diese altersadäquat erfolgt und für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Sprache, Wortwahl, sowie jede Art von persönlicher Interaktion oder Unterhaltung sollen ebenfalls altersadäquat und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst erfolgen.

  10. Jede/r Mitarbeiter/in der Erzdiözese Wien hat in seiner/ihrer Tätigkeit (nach dem Jugendschutzgesetz als Begleitperson bezeichnet) das im jeweiligen Bundesland geltende Jugendschutzgesetz zu beachten1. Dazu gehört vor allem:

    • Kein Besuch von Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z.B. Sexlokale, Wettbüros, Glücksspiellokale.

    • Kein Erwerb, Besitz, Weitergabe von brutalen, pornographischen oder rassistischen Medien, Datenträgern und Gegenständen.

    • Alkohol-, Nikotin- und Drogenverbot für Kinder und Jugendliche (sie dürfen nicht durch Begleitpersonen zum Konsum von Alkohol usw. animiert werden.)

  11. Ganztägige Ausfahrten und Ausflüge, mehrtägige Reisen, Veranstaltungen und auswärtige Aufenthalte mit Minderjährigen sollen nur mit zusätzlicher erwachsener Begleitung durchgeführt werden. Nehmen an solchen

    Unternehmungen Kinder bzw. Jugendliche beiderlei Geschlechts teil, müssen Begleitpersonen beiderlei Geschlechts als Ansprechpartner anwesend sein. Ebenso ist bei Unternehmungen mit Kindern und Jugendlichen deutlich zu machen, ob es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der Kinder/Jugend-Arbeit oder um eine private Unternehmung handelt.

  12. Bei Übernachtungen mit Kindern im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Lagern in Mehrbettzimmern oder Schlaflagern haben die Begleitpersonen getrennte Betten, Campingliegen, Matratzen und Schlafsäcke zu benutzen.

 

Susanna Huber ( Präventionsbeauftragte)

Andreas Frank (Diakon und Gemeindeleiter)

Hudson Lima Duarte (Pfarrer im Pfarrverband)

Pfarre St. Josef
Neu Guntramsdorf

Dr. Karl Rennerstraße 19
2353 Guntramsdorf

Kanzlei: Öffnungszeiten
Telefon: +43 2236 46421

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Messfeier Gründonnerstag

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