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Messintentionen in unserer katholischen Christengemeinde:

"Ich möchte eine heilige Messe bestellen."

Mit dieser Bitte kommen häufig Gläubige in die Pfarrkanzlei. Was bedeu­tet das eigentlich?

Bei jeder Messfeier wird das Ge­dächtnis des Todes und der Auf­erstehung Jesu begangen. Im Hören des Wortes Gottes und im Feiern der Eucharistie werden die Mitfeiernden mit Christus und untereinander verbunden. Als "Glieder eines Leibes" (1 Kor 12,26) tragen sie Not und Sorgen des Einzelnen mit, stimmen aber auch mit ein in seine Freude und seinen Dank. Ob es nun das Gebet für verstorbene Angehö­rige ist, die Bitte um Frieden in der Welt oder in der eigenen Familie, die Sorge um die Kinder oder der Dank für ihre Liebe, jeder kann seine Anliegen der Gemeinde mitteilen und sie bitten, mit ihm zu beten. Sinnvollerweise sollte derjenige, der ein Anliegen be­nennt, auch möglichst an der Messfeier teilnehmen, in der in seiner Meinung gebetet wird.

Statt des unpassenden Aus­drucks "Ich möchte eine Messe bestellen" sollten wir uns angewöhnen zu sagen: "Ich möchte um das Gebet der Gemeinde in meinem Anliegen bitten."

"Was kostet das?"

Im Zusammenhang mit der Bitte, ein Gebetsanliegen in die Feier der heiligen Messe mit hineinzunehmen, ist es üblich, einen kleinen Geld­betrag zu bezahlen. Früher diente dieser als materielle Grundlage für die Feier (zur Bezahlung von Messwein, Kerzen usw.) und für den Lebensunterhalt des Geistlichen. Mittlerweile sind diese Ausgaben durch den Kirchenbeitrag gedeckt wurden und die Geistlichen bekommen ein Gehalt. Die Geldgabe behielt zeichenhafte Bedeutung: Wer sich in der Feier der Eucharistie von Gott beschenken lässt, möchte selbst einen Beitrag leisten für andere -  ganz im Sinne von Jesus Christus. Dies ist auf vielerlei Weise möglich: durch konkrete Hilfe für einen Mitmenschen, um den sich niemand kümmert, durch einen Besuch bei einem Kranken oder durch ein Wort der Entschul­digung, wo wir andere verletzt haben usw.

Bitte helfen Sie mit, dass das Mess-Stipendium (die Geldgabe) nicht zu einem bequemen Ersatz wird für die Hingabe und den Dienst am Mitmenschen. Halten wir die Messe heilig als unbezahlbare Begegnung mit Christus, der uns mit sich und untereinander verbindet und uns füreinander in den Dienst nimmt!

Das Mess-Stipendium kann ein Zeichen unserer Bereitschaft sein, an den Aufgaben der Kirche mitzuwirken und die Not der Bedürftigen zu lindern, in denen der Herr seiner Kirche begegnet. Es kann und soll auch Zeichen sein für unsere Ant­wort auf das unbezahlbare Gnaden­geschenk Got­tes. Die österreichische Bischofskonferenz hat festgelegt, dass das Mess-Stipendium für eine Messintention € 9,-- beträgt. Stipendium bedeutet Unterstützung, Intention bedeutet zielgerichtete Ausrichtung oder Anliegen. Davon gehören € 4,-- dem Priester, der Rest geht in den ordentlichen Haushalt der Pfarre.

Das Kirchenrecht verpflichtet den Priester, für jede Messfeier nur ein Stipendium anzunehmen. Trotzdem können mehrere Anliegen in einer Messe genannt werden.  Es wird also für jedes Anliegen auch eine heilige Messe gefeiert.

In diesem Zusammenhang sei nach­drücklich betont, dass selbstverständlich auch ohne Geld­gabe ihre Anliegen für das Gebet in der Messe nennen lassen können. Bitte scheuen Sie sich nicht, davon Gebrauch zu machen!

Die Anliegen (Messintentionen) können für Verstorbene sein (z.B. für verstorbenen Bruder Xaver), aber ebenso für einen oder mehrere Lebende (z.B. „Um Segen für meine Familie“). Die Messintention kann auch lauten „Um Hilfe bei Krankheit“, „Zum Danke für unsere Ehe“, „Zum Geburtstag“ und vieles, vieles mehr.

Mit den Messfeiern an Sonn- und Feiertagen sowie unter der Woche am Donnerstag gibt es einige gute Gelegenheiten für Messintentionen. Unsere Pfarrsekretärin Sonja Auer oder Diakon Andreas Frank nehmen Ihr Anliegen persönlich, per Mail oder telefonisch gerne entgegen.  In vielen katholischen Gemeinden ist die Tradition und die Praxis lebendig, dass es so gut wie bei jeder Heiligen Messe eine Messintention gibt.

Pfarre St. Josef
Neu Guntramsdorf

Dr. Karl Rennerstraße 19
2353 Guntramsdorf

Kanzlei: Öffnungszeiten
Telefon: +43 2236 46421

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Wortgottesfeier Dreißigster Sonntag im Jahreskreis

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Gemeinsame Festtagsmesse in Guntramsdorf ...

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Fr., 01.11.2024 15:00 - 16:00
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