Orientierung für wiederverheiratete Geschiedene
Der Pfarrgemeinderat von Neu Guntramsdorf hat sich 2002 einen Meilenstein für die nächsten Jahre gesetzt: „Wir möchten, dass Menschen, die sich von der Kirche ausgeschlossen fühlen, in unserer Gemeinde angenommen werden.“ Eine konkrete Frucht davon war die Gründung des Arbeitskreises für wiederverheiratete Geschiedene. In Gesprächen in diesem Arbeitskreis und mit Betroffenen ist der Wunsch entstanden, einen Lösungsweg für das Problem des Ausschlusses von den Sakramenten zu erarbeiten, der für unsere Pfarrgemeinde gültig ist. Das hier beschriebene Angebot einer Orientierung wurde im Seelsorgeteam überdacht und ausformuliert:
Zuallererst möchten wir noch einmal klar stellen, dass alle Geschiedenen, die in keiner neuen Partnerschaft leben, weiterhin volle Rechte auf den Empfang der Sakramente haben.
Für wiederverheiratete Geschiedene und alle Katholiken, die in kirchlich nicht geordneten Ehen leben, bieten wir eine Orientierung in dieser Frage an. Wer von den Betroffenen die Sehnsucht hat, die Sakramente zu empfangen, möge ein Klärungsgespräch mit dem Priester unserer Pfarre vereinbaren. Wir wollen allen Betroffenen soweit wie irgend möglich entgegenkommen, damit sie sich in unserer Kirche beheimatet fühlen können. Wir können das allgemeine Gesetz der Kirche nicht aufheben. Wir stehen zur Unauflöslichkeit der Ehe, wollen aber einen pastoralen Lösungsweg im Einzelfall ermöglichen.
Im absolut vertraulichen Gespräch (forum internum) zwischen dem Priester unserer Pfarre und den Betroffenen kann aufgrund der Gewissensentscheidung beider Gesprächspartner der Zutritt zu den Sakramenten verantwortet werden. Eine solche Entscheidung kann nur der einzelne in einer persönlichen Gewissensentscheidung unvertretbar fällen. Als notwendig dazu erachten wir den klärenden Beistand des Priesters.
Als Leitlinie für dieses Gespräch dienen die folgenden Fragen:
- Ist die erste Ehe irreparabel zerbrochen?
- Ist eventuelle Schuld eingestanden und wurde Versöhnung gesucht?
- Wird die Unauflöslichkeit der Ehe deutlich bejaht?
- Hat sich die standesamtliche zweite Ehe über längere Zeit bewährt?
- Wie wird die Elternschaft zu den Kindern aus erster Ehe gelebt?
- Besteht echte religiöse Sehnsucht nach Empfang der Sakramente (Beichte, Kommunion)?
Wir bitten die gesamte Pfarrgemeinde, solche Gewissensentscheidungen zu akzeptieren sowie die Not der Betroffenen und diesen Lösungsversuch mitzutragen. Alle Katholiken, die in einer kirchenrechtlich gültigen Ehe leben, laden wir ein, ihr eigenes Ehe- und Elternleben zu vertiefen, indem sie sich mit obigen Fragen auseinandersetzen. Schließlich machen wir als Christen, Eheleute und Eltern alle Fehler und bedürfen der Umkehr und der Hilfe Gottes.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder noch Näheres darüber wissen möchten, wenden Sie sich an ein Mitglied unseres Seelsorgeteams:
Andreas Frank
Diakon, Seelsorger, Pfarrleitungsteam
Mission & Weltkirche